ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Firma „Northern-IT“ nachfolgend kurz N-IT genannt
§ 1 Geltung der Bedingungen
- Die Firma N-IT erbringt ihre Dienste nur auf der Grundlage dieser AGB. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn N-IT sie schriftlich bestätigt.
- Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von N-IT, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser AGB hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag über die Nutzung von N-IT - Diensten kommt mit der Gegenzeichnung des Bestellformulars durch N-IT zustande. N-IT kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung abhängig machen.
- Wenn N-IT sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient (z.B. DE-NIC zur Registration der Domain), werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von N-IT kein allein durch gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
- Die Preise meiner Angebote und Auftragsbestätigungen sind grundsätzliche verbindlich. Erhebliche Irrtümer und technische Änderungen sind jedoch vorbehalten.
§ 3 Leistungsumfang
- N-IT ermöglicht die Erbringung der mit dem Kunden vereinbarten Lieferungen und Leistungen. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Bestellformular und den ggf. beigefügten Anlagen.
- Wenn N-IT entgeldfreie Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich nicht.
§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die N-IT - Dienste sachgerecht zu unterstützen. Besonders ist er verpflichtet,
- N-IT innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
- N-IT unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen des Vertrages zu unterrichten,
- die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig erforderlich sein sollten;
- anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen;
- N-IT erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
- nach Abgabe einer Störungsmeldung, die N-IT durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag;
- die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen;
- N-IT entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten;
- Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 (b) genannten Pflichten, ist N-IT sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
- Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen N-IT nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
- Eine direkte oder mittelbare Nutzung der N-IT - Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch N-IT gestattet.
- Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
- Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der N-IT Dienste durch Dritte entstanden sind.
- Der Kunde nimmt die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen gem. Protokoll mit N-IT ab. Die darin als ordnungsgemäß bezeichneten Punkte werden vom Kunden mit dem Zeichen seiner Unterschrift bestätigt. Werden Mängel festgestellt, hat N-IT die Möglichkeit der Nachbesserung innert einer Woche; anderenfalls kann der Kunde sein Recht auf Entgeltminderung geltend machen.
- Für nach Protokollabzeichnung festgestellte Mängel hat der Kunde die Beweislast, dass der Mangel mit der von N-IT erbrachten Leistung im Zusammenhang steht. Gelingt der Beweis nicht, ist N-IT nicht verpflichtet, den behaupteten Mangel im Rahmen seiner Gewährleistung entgeltfrei zu beseitigen.
- N-IT bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühest möglich angekündigt. HCS wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
- N-IT stellt dem Kunden die im Bestellformular nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen in Rechnung.
- Die vereinbarten Entgelte sind monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
- Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig.
- Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekom-Gebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt von N-IT sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluss auf N-IT - Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminal -Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
- N-IT wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter und - soweit verfügbar - in elektronischer Form zukommen lassen.
- Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist N-IT berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
- Gegen Ansprüche von N-IT kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die N-IT die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von N-IT oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von N-IT autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat N-IT auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen N-IT, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung. zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
- Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche nach Termin, ist der Kunde berechtigt, die Kündigung auszusprechen. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
- der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht auf die Leistungen von N-IT hoffen kann,
- die Nutzung dieser Leistungen insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die pünktliche Ausführung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
- Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von N-IT liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn N-IT oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist N-IT berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass N-IT eine höhere Zinslast nachweist.
- Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt N-IT vorbehalten.
- Gelieferte bzw. gemietete Waren bleiben so lange Eigentum von N-IT bis der Abnehmer sämtliche Forderungen beglichen hat, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund gegen ihn erhoben wurden. Bei laufender Rechnung sichert das Vorbehaltseigentum die Saldoforderung. Wechsel, Schecks und andere Papiere gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
- Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, so verarbeitet der Käufer sie für N-IT. Eigentum an der neuen Sache erwirbt er nicht. Bei Verarbeitung der N-IT nicht gehörenden Sachen wird N-IT Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen. Der Kunde tritt seine Forderungen gegen den Dritten an N-IT ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
- Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder beschlagnahmt, hat mich der Käufer sofort zu benachrichtigen. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung (Anwaltsrecht) ist ausgeschlossen. Der Käufer/Mieter hat bei Pfändung der Ware dem Vormieter unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu zusenden. Das gleiche gilt, wenn von dritter Seite Rechte an dem Mietgegenstand bzw. der Ware geltend gemacht werden.
- Der Käufer/Mieter ist verpflichtet, die Ware ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.
- Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die von N-IT unterbreiteten Informationen als vertraulich.
- Der Vertragspartner wird hiermit gem. §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass N-IT seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
- Soweit sich N-IT Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist N-IT berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist (z.B. Domain-Registration).
- N-IT steht dafür ein, dass alle Personen, die von HCS mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der N-IT -Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.
- Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services)
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber N-IT wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht Vorsätzlichkeit oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
- N-IT haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen N-IT -Leistungen unterbleiben. N-IT haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
- Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden die
- durch die Inanspruchnahme von N-IT -Diensten:
- durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch N-IT;
- durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch N-IT;
- durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens N-IT;
- oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch N-IT nicht erfolgt ist; der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der Telekom beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von N-IT für den Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den 1-fachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes.
- Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die N-IT oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der N-IT -Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
- Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit Projekten mit oder ohne N-IT -Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den Vertragsbedingungen von N-IT für Materiallieferungen und Dienstleistungen, Planungen und Konzeptionisierung in Projekten.
- Unter sonstige Aufträge fallen Hardwarelieferung, Softwarelieferung und Dienstleistungen mit Ausnahme des in §4 beschriebenen Leistungsumfanges
- Erfüllungsort ist Hamburg, BRD. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz von N-IT
- Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Firma N-IT -Kunden gebunden.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder wird, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
§ 5 Nutzung durch Dritte
§ 6 Abnahme der Lieferungen und Leistungen
§ 7 Verfügbarkeit der Dienste
N-IT unterhält eine Hotline, die via Elektronik-Mail erreicht werden kann. Die Hotline ist werktags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr besetzt.
